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Sterbekasse

Sterbekassen können als Vorläufer der heutigen Lebensversicherer gelten. Hervorgegangen ist die Sterbekasse aus Totenladen und Begräbniskassen. Diese Sterbeladen oder Begräbniskassen stellen historisch eine wichtige Wurzel der heutigen Versicherung dar. Die ersten Sterbekassen entstanden im 13ten Jahrhundert. Die erste Sterbekasse entstand als Sterbeladen im Rahmen einer Zunft oder einer ähnlichen Kooperation.

 

Im 18ten Jahrhundert erlebte die Sterbekasse in Deutschland Ihren großen Aufschwung. Viele Unternehmen gründeten eine Sterbekasse als eine Einrichtung zur Selbsthilfe.

 

Eine Sterbekasse ist in der heutigen Zeit meist ein kleiner Versicherungsverein, der in einem eng begrenzten Geschäftsgebiet regelmäßig einem bestimmten Kreis von Personen das sogenannte Sterbegeld gewährt. Das Sterbegeld ist in seiner Höhe begrenzt.

 

Die Finanzierung einer Sterbekasse erfolgt durch das sogenannte Umlageverfahren nach dem tatsächlichen Bedarf. Hier wird zur Berechnung des Beitrages die tatsächlich ausgezahlten Sterbegelder pro Versicherungsperiode festgestellt und auf die Versicherungsnehmer verteilt. Diese Verteilung erfolgt auf die Zahl der Köpfe, ohne eine Rücksicht auf das Eintrittsalter der Person oder die Mitgliedsdauer.

 

Eine Sammlung von finanziellen Reserven wird nicht vorgenommen. Auch das Prämiendurchschnittsverfahren kann bei der Sterbekasse angewandt werden. Bei dem Prämiendurchschnittsverfahren wird von Anfang an eine Durchschnittsprämie so festgelegt, dass alle zukünftigen Leistungen der Versicherung gedeckt werden. Der durchschnittliche Beitrag ist auch hier von dem Alter der Person und der Mitgliedsdauer unabhängig und lässt auch die Bildung von finanziellen Reserven zu. In der Regel ist die Versicherungssumme auf bis zu 8 000 Euro beschränkt. Die Höchstversicherungssumme der Sterbekasse orientiert sich, in der Regel, an den durchschnittlichen Kosten einer Beerdigung.

 

Die Sterbekasse kann auch Sachleistungen, wie Übernahme der Kosten der Beerdigung, gewähren. Die häufigste Form der Sterbekasse in Deutschland ist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Auch die Sterbekasse unterliegt der Versicherungsaufsicht in Deutschland. Für die deutschen Sterbekassen existiert auch eine Interessenvertretung. Die Interessenvertretung ist der Deutsche Sterbekassenverband e.V. mit Ihrem Standort in Bochum.

 

Der große Unterschied zwischen einer Sterbekasse und einer Sterbegeldversicherung besteht darin, dass die Sterbekasse einen Fehlbetrag in der Bilanz mit einer Beitragserhöhung oder mit einer Herabsetzung des Sterbegeldes oder beiden Maßnahmen entgegnen kann. Die Sterbegeldversicherung kann nicht in einen abgeschlossenen Vertrag eingreifen und so die Leistungen heruntersetzen. Auch ist es bei der Sterbegeldversicherung möglich, dass sich die Versicherungssumme, im Laufe der Jahre, durch aufgelaufene Überschussanteile erhöht.