Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Eine Sterbegeldversicherung mit Wartezeit ist oft eine sehr gute Alternative für Verbraucher, die eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung suchen. In der Regel gibt es eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder ohne Gesundheitsfragen nicht auf dem deutschen Markt. Die Sterbegeldversicherung stellt aber bei vielen Gesellschaften eine brauchbare Alternative dar.
So fragen viele Sterbegeldversicherungen, wie zum Beispiel die Hanse Merkur, die Monuta Versicherung, die Ideal Versicherung oder die VPV Versicherung nicht nach der Gesundheit, sondern verlangen von dem Versicherungsnehmer eine Wartezeit. Diese Wartezeit kann 24 – 36 Monate betragen. Nach dieser Wartezeit bekommen die Bezugsberechtigten, bei einem Todesfall, die gesamte abgesicherte Todesfallsumme ausgezahlt.
Sollte die versicherte Person währen der Wartezeit versterben, so sieht jede Sterbegeldversicherung eine andere Auszahlungsmodalität vor. Während einige Sterbegeldversicherungen die gezahlten Beiträge, abzüglich einer Verwaltungspauschale, auszahlen, bieten andere Sterbegeldversicherungen eine anteilige, prozentuale Auszahlung während der Wartezeit an.
Die Hanse Merkur bezahlt bis zum 6ten Monat die eingezahlten Beiträge zurück. Ab dem 19ten Monat zahlt die Versicherung die gesamte Versicherungssumme aus. Bei der Monuta Versicherung werden 80 % der Beiträge innerhalb der ersten 2 Jahre an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Bei der VPV ist die garantierte Leistung bei Tod im ersten Jahr die Beitragsrückgewähr. Im 2ten Jahr der Versicherung ist beträgt die garantierte Versicherungssumme 60 % der vereinbarten Absicherung. Bei der Ideal Versicherung stellt sich das ein wenig komplizierter dar. Während der ersten 9 Monate gibt es die Beiträge zurück. Zwischen dem 10ten bis 12ten Monat gibt es 25 % der Versicherungssumme, während dem 13ten bis 15ten Monat 50 % der Versicherungssumme und zwischen dem 16ten und 18ten Monat 75 % der Versicherungssumme. Ab dem 19ten Monat zahlt die Ideal die volle Versicherungssumme aus.
Alle Sterbegeldversicherungen leisten bei Unfalltod, ohne Wartezeit, ab dem 1ten Tag mit der vollen Versicherungssumme. Während es bei einer Risikolebensversicherung mit Gesundheitsprüfung fast keine Begrenzung der Versicherungssumme gibt, ist dies bei der Sterbegeldversicherung nicht so. Hier ist höchstens, in der Regel, nur eine Versicherungssumme von 20 000 Euro abschließbar. Dafür verzichtet die Sterbegeldversicherung aber auf Gesundheitsfragen und auf eine Gesundheitsprüfung.
Posted: November 27th, 2011 under Allgemeines.
