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Bestattungsvorsorgevertrag

In einer Zeit, wo eine Familie von der gesetzlichen Krankenversicherung keine Hilfe zu anfallenden Beerdigungskosten mehr erwarten kann, rückt eine Bestattungsvorsorge immer mehr in den Fokus vieler Verbraucher. Eine gute Bestattungsvorsorge hat fast jeder Versicherer im Programm. Gezahlt wird bis zum 85ten Lebensjahr und die Leistungsdauer ist lebenslang.

 

Um alles nötige für die eigene Beerdigung zu regeln, gibt es die Möglichkeit mit einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvorsorgevertrag zu schließen. In diesem Bestattungsvorsorgevertrag wird die Bestattungsform, ob Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung, die Art des Sarges andere Einzelheiten, wie Trauerfeier, Blumenschmuck und so weiter schon zu Lebzeiten des Kunden vertraglich geregelt.

 

Wenn man sich dafür entscheidet, einen Bestattungsvorsorgevertrag mit dem Bestatter einzugehen, dann sollte man dafür sorgen, dass das nötige Kapital auf ein Treuhandkonto der „Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG“ einzahlt wird. Denn nur so geht das Geld, bei einem Konkurs des Bestattungsunternehmens, nicht verloren. Natürlich kann auch ein entsprechendes Konto bei der Hausbank eingerichtet werden. Hier bekommt das Konto oder das Sparbuch einen Sperrvermerk und läuft auf Rechnung eines Dritten, also des Bestattungsunternehmens. Wenn man seinen Hinterbliebenen, im Bezug auf die Ausrichtung der Beerdigung, nicht raut, kann der Bestattungsvorsorgevertrag eine Vollmacht für den Bestatter enthalten. Ein Bestattungsvorsorgevertrag kann sehr sinnvoll sein, auch angesichts dessen, dass ein Vermerk im Testament erst dann öffentlich gemacht wird, wenn die Beerdigung schon längst vollzogen ist.